Nach dem Ausfüllen des Hauptantrages geht es nun ans Eingemachte: Vermögens- und Einkommensverhältnisse wollen aufgedeckt werden. Und das nicht zu knapp.
Der nächste Teil von „Mach dich naggisch, Baby“.

Anlage EK
Alle Informationen zum Einkommen bitte hierher! Zum Glück hab ich ja keins. Haha.

Herzlichen Glückwunsch. Anlage EK ist ausgefüllt.
Noch nicht nackt genug? There you go: Anlage VM

Anlage VM
Beim Öffnen der Anlage VM wird man darauf hingewiesen, was alles zum Vermögen zählt. So etwas besitze ich nicht. Höchstens mit einem dicken, fetten Minus vorne dran. Aber dafür interessieren sich die Herrschaften nicht.
Los geht’s!

Freistellungsaufträge: ja/nein und wenn ja Anzahl eintragen.
Danach darf man schön offen legen, über welche Girokonten man verfügt und wieviel Geld sich derzeit darauf befindet.
Auch das Bargeld muss eingetragen werden.
Schönerweise für alle Personen der Bedarfsgemeinschaft.
Sparbücher, Sparbriefe, Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen und Bausparverträge: Alles will man wissen.
Grundstücke und Eigentumswohnungen müssen selbstverständlich auch angegeben werden. Auch sonstiges Vermögen. Darunter versteht die BA zum Beispiel Edelmetalle, Gemälde und Antiquitäten. Und zu guter Letzt die Angabe über Fahrzeuge und ob zufällig in den letzten 10 Jahren Geld an eine in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person verschenkt oder gespendet wurde.

Anlage KDU
Hier kommt dann alles zur Unterkunft und Heizung ‚rein.
Wieviel Quadratmeter, wie wird geheizt, woher kommt das warme Wasser?
Und wieviel kostet der ganze Spaß.

Fragen Sie mich nicht: Ich habe keine Ahnung! Aber eins weiß ich: Die Diskussion um den gläsernen Bürger ist ein Scheiß dagegen! Das kommt nicht erst, sondern es ist schon da. In Form von ALGII-Anträgen.
Ich bin froh, dass ich lediglich zu diesen „wenigen“ Anträgen genötigt werde, weil ich weder Kinder, noch eine Eigentumswohnung noch sonstigen Kram habe. Mir reicht das jetzt schon.

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