In den unionsregierten Ländern werden die Gebührenpläne konkreter. Baden-Württemberg legte einen Gesetzesentwurf vor, Nordrhein-Westfalen Eckpunkte. Ausnahmen für Bafög-Empfänger gibt es nicht – im Wahlkampf klang das noch anders. Die Gebührengegner formieren sich neu.

Das ist jetzt nicht deren Ernst, oder?
Bis zu 500 Euro Studiengebühren für Erstsemester ab Wintersemester 06/07.
Ich glaub ich kotze.
Ok, alles erst nach dem Studium zahlen und auch erst, wenn man einen entsprechenden Satz verdient, aber das ist natürlich auch eine tolle Zukunft. Erstmal einen Arsch voll Schulden haben, wenn man ins Berufsleben eintritt. Was soll das denn?
Wie weit denken die Leute denn bitte?

Wenn ich Schulden habe, gründe ich doch erstmal keine Familie (die Vernünftigen unter uns halt), und wenn kein Nachwuchs da ist, sieht es in den Rentenkassen wieder mies aus.
Ok, vielleicht werden dann bestimmte Hochschulen mal renoviert und es gibt von begehrten Büchern in der Bibliothek mehr als nur ein Exemplar, aber das ist ja nicht garantiert.

Ich bin jedenfalls gespannt, wie das weitergeht.

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Dieser Artikel hat 5 Kommentare

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  1. War mir auch bekannt, ja.
    Aber es ging darum, dass das nun auch für Bafög-Empfänger gilt. Es hieß anfänglich nämlich, dass Bafög-Empfänger keine Studiengebühren zahlen müssen. Aber das scheins du wohl übersehen zu haben 🙂

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