Wenn ihr euch schon über BAFöG-Anträge und -Bescheide geärgert habt, dann freut euch mal auf die ALGII-Sache, wenn’s so weit kommt. Das wünscht man nicht einmal seinem ärgsten Feind. Krampf.

Vorheriger ArtikelNächster Artikel

Dieser Artikel hat 7 Kommentare

7
    1. Ach, ist ja jetzt schon der Folgeantrag und wegen neuer Wohnung und so. Und die Berechnung mag sich mit einfach nicht erschließen. Und erreichen tut man niemanden telefonisch. Narrf.

  1. Telefonisch erreichen tut man wirklich selten jemanden, was aber auch kein Wunder ist, sondern wohl eher die Regel als die Ausnahme. Von daher mache ich eh alles immer persönlich.

  2. Also Öffnungszeiten sollten die schon haben, steht meistens an der Haupteingangs Tür oder dergleichen. Ein Art von Rezeption oder Generelle Annahmestelle sollten die zudem haben. Dort einfach mal „anklopfen“!

    Dann darauf hinweisen das man einen persönlichen Ansprechpartner braucht, da man Probleme mit den Formularen hat und dergleichen. Das ganze höflich aber bestimmt formulieren.

    Klappt das nicht beim 2ten mal, darauf verweisen das Du ein Recht auf einen persönlichen und zudem erreichbaren Ansprechpartner hast. Letzte Instanz wäre der Hinweis, das Du auch einen Anwalt beauftragen könntest, sowas ist aber wirklich die aller letzte Instanz.

    Meiner Erfahrung nach, solltest du viel Zeit mitbringen und versuchen dein Gegenüber eher Menschlich anzusprechen wie auch zu behandeln, das bringt meiner Erfahrung nach, viel mehr und besser Ergebnisse. 😉

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert