Erlaubte Handlungen während einer Autofahrt

Udo Vetter veröffentlichte gestern einen Blogeintrag zum Thema “Handy am Steuer”. Das Amtsgericht Gummersbach will das Handyverbot mithilfe des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe stoppen und für verfassungswidrig erklären.

Jedenfalls zählt Udo Vetter noch einige Punkte auf, die durchaus hinterm Steuer erlaubt sind.
Unter anderem Folgendes:

* während eines Gesprächs mit einer einwilligungsfähigen Beifahrerin an dieser – mit ihrem Einverständnis – sexuelle Handlungen von einiger Erheblichkeit über oder unter ihrer Bekleidung vorzunehmen,

* selbstbefriedigende Handlungen vorzunehmen, soweit sie nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen unter Strafe gestellt sind,

Ich war ein wenig schockiert. Ein Kopfschütteln konnte ich nicht unterlassen.
Ich finde es weiterhin nicht ok, wenn während des Fahrens nun erlaubterweise munter SMS geschrieben und telefoniert werden darf, aber ich frage mich auch, was mehr ablenkt: telefonieren oder anderweitiges Vergnügen…



14. Aug 2009

Kategorie: Netzfundstücke Tags:



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